Ferienparadies Elbsee

26 1. Der Mieter soll sich den allgemeinen Anstandsregeln entsprechend verhalten. Die Freizeitanlage dient allen zur Erholung. Deshalb sollen allen Handlungen, die andere belästigen oder stören können, unterlassen werden. Insbesondere sind Gemeinschaftsanlagen schonend zu behandeln, da sie der Erholung, der Hygiene oder der Freizeitgestaltung aller dienen. Gefahren die von solchen Anlagen ausgehen sind nicht selbst zu beseitigen, sondern sofort dem Vermieter anzuzeigen. Gewerbeausübungen auf dem Campingplatz bedürfen der Genehmigung der Platzleitung. 2. Anmeldung nur mit Personalausweis bzw. Camping - ausweis möglich. Den Anweisungen des Vermieters oder seines Personals bzw. Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Verstoß ist der Vermieter oder sein Stellvertreter berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen Personen sofort vom Platz zu weisen. Der Vermieter oder seine Beauftragten üben das Hausrecht aus. 3. Hunde- soweit diese erlaubt sind, sind stets an der Leine zu führen, andere Tiere so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Für die Sanitärgebäude und Kinderspielplätze besteht Verbot für die Tiere. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen. An zwei Ausgängen des Campingplatzes stellt der Vermieter eine Hundekotentsorgungsstation kostenlos zur Verfügung. Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann der Vermieter verlangen, dass dieses Tier von der Freizeitanlage gänzlich ferngehalten wird. 4. Die Platzruhe ist- soweit nichts anderes angeordnet - auf die Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr festgelegt. Der Vermieter kann in dieser Zeit den Platz sperren. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot, Radios, Fernseher, CD- Player und ähnliches sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Auch Kinder haben die Ruhezeit einzuhalten. Das gleiche gilt für Unterhaltungen und Gespräche. An Sonn- und Feiertagen sowie während der Platzruhe ist das Hämmern und Sägen sowie sonstige lärmende Arbeiten untersagt. Evtl. CB- Funk etc. darf nicht zu Störungen bei den Nachbarn führen. 5. Das Kraftrad-, Mofa- und Skateboardfahren ist nicht gestattet. 6. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen nur im nötigen Umfang und im Schritttempo gestattet. Es sollte täglich nur einmal Ein- und Ausgefahren werden. Der Mieter verpflichtet sich, den Stellplatz so einzuteilen, dass sein Fahrzeug- ohne Ausnahme- auf dem eigenen Stellplatz untergebracht werden kann. Zusätzlicher Parkraum kann ggf. angemietet werden, falls kein zusätzlicher Parkraum angemietet wird, bzw. solcher nicht zur Verfügung steht, sind die Fahrzeuge außerhalb des Campingplatzes abzustellen. Der Schrankenschlüssel kann eingezogen werden bei wiederholtem unberechtigten Parken, zu schnellem Fahren im Campingbereich und bei unberechtigter Weitergabe an Dritte. Bei Verlust oder Defekt wird der Schrankenschlüssel mit 23 Euro berechnet. (Bitte nicht in die Sonne legen!) Der Mieter hat sich an die ausgewiesenen Wege zu halten und darf andere Standplätze nicht passieren. 7. Die Kinderspielplätze dürfen nur von Kindern im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Der Mieter hat seine Kinder diesbezüglich zu belehren und auf die Einhaltung zu achten. Der Spielplatz kann nicht ständig vom Vermieter überwacht werden. Der Mieter haftet für seine Kinder. Er hat diese insbesondere über die Gefahren der Spielanlage zu belehren. Er hat sich beim Vermieter über evtl. Gefahren zu erkundigen. 8. Offene Feuer sowie feuergefährdende Heizungen sind verboten. Grillen ist nur erlaubt, wenn jede Gefährdung und Belästigung ausgeschlossen ist. TÜV- geprüfte Gasflaschen müssen in den dafür erlaubten Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und die Beförderung muss den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. 9. Die Wasserzapfstellen im freien Gelände sind nur für die Entnahme von Frischwasser zu benutzen. Es darf nicht unnötiges Wasser verbraucht werden, z.B. für Rasensprengen, Autowaschen oder zum Spielen für Kinder. 10. Verlassen Sie die Sanitäranlagen und sonstigen Platz - einrichtungen bitte stets so, wie Sie sie antreffen möchten. In den Sanitäranlagen ist Rauchen verboten. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Abfälle, auch Bonbon, Kaugummi und Schokoladenpapier und Zigarettenkippen gehören in die aufgestellten Aschenbecher. Hunde dürfen nicht in die Sanitäranlagen. 11. Es darf nur der Hausmüll, der auf der Freizeitanlage anfällt, auf dieser entsorgt werden. Die vorgeschrie - bene Sortierung ist zu beachten. 12. Die Anmeldung erfolgt sofort nach der Ankunft auf dem Platz an der Rezeption. Besucher haben Ihre Fahrzeuge grundsätzlich außerhalb des Camping - platzes zu parken. Für Gäste des Campingplatzes ist es verboten, Besucher mit dem Schrankenschlüssel auf den Platz zu lassen. Sollte der Platzleitung eine Zuwiderhandlung bekannt werden, wird der Schrankenschlüssel auf unbestimmte Zeit eingezogen. 13. Sollte ein Besucher aus bestimmten Gründen (z. B. zum Ausladen) auf den Campingplatz fahren ist eine Tages­ gebühr für Personen und Fahrzeug vor dem Befahren des Campingplatzes an der Rezeption zu bezahlen und das Fahrzeug anzumelden. Das Fahrzeug muss auf dem Platz der besuchten Person abgestellt werden und darf nicht einen Stellplatz belegen. 14. Falls ein Gast auf dem Campingplatz übernachten möchte und reist mit dem eigenen Auto ist die volle Gebühr zu bezahlen, auch wenn das Auto außerhalb des Campingplatzes auf dem Parkplatz abgestellt wird. 15. Das Gräbenziehen um die Zelte und Wohnwagen, so wie das Anlegen von Feuerstellen ist nicht gestattet. (Grillen ja – offenes Feuer nein). Der Platz ist vor Abreise aufzuräumen und in Ordnung zu bringen. Platzordnung

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